topAllgemeine Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung 2/3 aller Haushalte sind nicht ausreichend abgesichert

Das finanzielle Risiko der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit wird viel zu oft unterschätzt. Doch die Fakten sprechen für sich: In Deutschland scheidet jeder dritte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte vorzeitig wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit aus dem Erwerbsleben aus.

Die Folgen können fatal sein. Häufig reicht die finanzielle Versorgung nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Gerade gutverdienende Haushalte haben oft falsche Vorstellungen über ihre Versorgungssituation.

Wer kritisch prüft, was im Ernstfall von der gesetzlichen Rentenversicherung, einer betrieblichen Versorgung, aus Versicherungen oder durch privates Vermögen zur Verfügung steht, wird vielfach feststellen, dass er nicht ausreichend versorgt ist. Dies trifft auf etwa 2/3 aller Haushalte zu.

topBerufsunfähigkeitsversicherung - Eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt

Über 90 % aller Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsfälle werden durch Krankheiten verursacht. Dabei dominieren Herz-/ Kreislauferkrankungen, orthopädische  Beschwerden, Krankheiten an Nerven oder Psyche, Tumorerkrankungen sowie innere Krankheiten. Nur etwa 10 % durch Unfälle. Für Erwerbstätige ist daher eine Unfall-/Invaliditätsversicherung in der Regel nicht ausreichend.

Viele Verbraucherverbände, Versicherungsratgeber und auch die Stiftung Warentest erachten daher eine Berufsunfähigkeitsversicherung als sehr wichtig.

topWas leistet die gesetzliche Sozialversicherung?

Die gesetzliche Sozialversicherung bietet seit dem 01.01.2001 nur noch eine Grundversorgung:

Für alle Personen, die nach dem 01.01.1961 geboren wurden, sind Renten wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit in der bisherigen Form gestrichen und durch Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung ersetzt worden. Die neuen Erwerbsminderungsrenten sehen ein abgestuftes System vor. Ein Versicherter, der auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

  • nur noch unter drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann, erhält eine volle Erwerbsminderungsrente (ca. 30% vom Brutto-Einkommen);
  • noch zwischen drei und unter sechs Stunden täglich erwerbstätig sein kann, erhält eine halbe Erwerbsminderungsrente (ca. 16% vom Brutto-Einkommen);
  • noch sechs Stunden und länger erwerbstätig sein kann, erhält keine Erwerbsminderungsrente.

Nach der gesetzlichen Neuregelung kommt es bei der Feststellung, ob ein Versicherter in seiner Erwerbsfähigkeit gemindert ist, nur noch auf das persönliche Leistungsvermögen an. Die bisherige berufliche Tätigkeit des Versicherten (er muss jetzt jede nur erdenkbare Tätigkeit aufnehmen) oder die Lage am Arbeitsmarkt spielt bei der Bemessung der Erwerbsminderungsrenten keine Rolle mehr.

ie Erwerbsminderungsrenten werden künftig nur noch als Zeitrenten bewilligt. Die Rente wird - gegebenenfalls wiederholt - maximal auf drei Jahre befristet. Die Befristung entfällt nur dann, wenn von vornherein feststeht, dass die Beeinträchtigung der Leistung auch nach einer bestimmten Zeit nicht behoben sein wird.

Erwerbsminderungsrenten werden seit 2001 wie vorzeitige Altersrenten bei Inanspruchnahme vor dem 63. Lebensjahr mit Abschlägen ausbezahlt. Lediglich Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.1961 geboren worden sind, genießen einen sogenannten Vertrauensschutz. Das heißt: Sie erhalten die halbe Erwerbsminderungsrente als Berufsunfähigkeitsrente, wenn sie nicht mehr in ihrem angestammten Beruf arbeiten können.

Berufsanfänger, die noch keine fünf Jahre Pflichtbeiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben, bekommen grundsätzlich keine Leistungen.

Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet grundsätzlich nicht für Einkommensausfälle. Sie ersetzt nur anfallende Pflegekosten.

topWas leistet eine private Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung bietet umfassenden finanziellen Schutz für den Ausfall der Arbeitskraft. Sie sichert sowohl Krankheits- als auch Unfallfolgen ab und leistet im Schadensfall durch eine monatliche Rente - unabhängig von sonstigen Einkünften. 

topWas leistet eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann weder eine Kranken- noch eine Pflegeversicherung ersetzen.

topIn welcher Form gibt es die private Berufsunfähigkeitsversicherung?

Es gibt sie in verschiedenen Formen: als selbständige Versicherung oder in Verbindung mit Risiko- oder Kapitallebensversicherungen und mit Rentenversicherungen.

topWas ist beim Abschluß zu beachten?

Bei keiner anderen Versicherung stellt sich die Frage mehr: Was nützt mir die billigste Police, wenn sie im Fall der Fälle nicht bezahlt. Und in der Frage ob und in welchem Umfang Sie berufs- oder erwerbsunfähig sind lässt sich in vielen Fällen trefflich streiten.

In den vergangen Jahren hat sich jedoch aus Verbrauchersicht einiges getan. Viele Gesellschaften haben ihre Versicherungsbedingungen gravierend zu Gunsten der Versicherten verbessert. Insbesondere hinsichtlich der Verweisbarkeit auf andere berufliche Tätigkeiten wurden klarere und kundenfreundlichere Regelungen entwickelt.

Verschiedene Institutionen und Zeitschriften bieten Vergleiche und sogenannte Ratings an. Sie sollen einen Überblick über die Qualität der Angebote erleichtern. Allerdings sind die Regeln für solche Bewertungen nicht vereinheitlicht und manches Rating würde kritischen Beurteilungen nicht standhalten.

Daher kommen Interessierte um eine genaue Marktrecherche nicht herum oder schalten idealerweise einen unabhängigen Makler oder Vermittler ein.

Um spätere Streitigkeiten grundsätzlich zu vermeiden ist es wichtig, alle Antragsfragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Unrichtige Angaben oder verschwiegene Tatsachen berechtigen den Versicherer vom Vertrag zurückzutreten bzw. keine Leistung zu erbringen.

topWelche Besonderheiten sind bei Auslandsaufenthalten zu beachten?

Die Bedingungen der meisten Berufsunfähigkeitsversicherer sehen eine Einschränkung der Leistungsdauer bei Auslandsaufenthalten vor. Bei längeren Auslandsaufenthalten ist für bestehende Berufsunfähigkeitsversicherungen unbedingt vorher und schriftlich  beim jeweiligen Versicherer die entsprechende Gültigkeit des Versicherungsschutzes im Ausland bestätigen zu lassen.

Wer bereits im Ausland lebt und einen neuen Berufsunfähigkeitsschutz sucht, sollte in seinem Antrag in jedem Fall die richtigen Angaben zu seiner Wohnsitzadresse machen. Bei unwahren oder unvollständigen Angaben kann der Versicherer im Schadensfall sonst vom Vertrag zurücktreten. Es ist daher ausschließlich ein Versicherer zu wählen, der bedingungsgemäß ausreichenden Versicherungsschutz im Ausland gewährt.

In Abhängigkeit von der gewünschten Versicherungssumme oder dem individuellen Gesundheitszustand kann der Versicherer bei Antragstellung eine ärztliche Untersuchung fordern. In diesem Fall ist es praktisch, wenn der Versicherer auch Untersuchungen von geeigneten Ärzten vor Ort im Ausland akzeptiert.

Viele Versicherer werden bei einem angezeigten Schadensfall eine Regulierung, d.h. Überprüfung des Sachverhalts bei ihren Ärzten in Deutschland wünschen. Es sollte möglichst bereits vor Vertragsabschluß darauf geachtet werden, dass sie die Zahlung Ihrer Rente dann nicht auch noch von einem dauerhaften Aufenthalt in Deutschland abhängig machen.